Eilkredit
Donnerstag, 1. Januar 2009 | Autor: Dirk
Eilkredite werden unter verschiedenen Namen angeboten: Blitzkredit, Sofortkredit, Kredit ohne Schufa, “Schweizer Kredit”. Eilkredite werden in Anspruch genommen, um das Girokonto auszugleichen oder um das Geld für eine kostengünstige Anschaffung schnell zu beschaffen. Der Verwendungszweck muss bei der Beantragung nicht angegeben werden. Die Höhe der Eikredite liegt zwischen 1500 und 50.000 Euro, die Laufzeit zwischen zwölf und 120 Monaten.
Eilkredite können bei Filialbanken oder online im Internet beantragt werden. Da sie nach einem standartisierten Verfahren bearbeitet werden, kann oft schon nach einer Stunde Bearbeitungszeit mit einer Antwort gerechnet werden. Bei der Filialbank wird der Vertrag sofort unterschrieben. Wer den Kredit per Internet beantragt, muss mit einem Tag Verzögerung rechnen, da die Unterlagen per Post verschickt werden. die Auszahlung kann direkt am Bankschalter, Postbar oder als Scheck erfolgen. Auch eine Blitzüberweisung auf das Girokonto ist möglich.
Unter bestimmten Bedingungen erfolgt die Bearbeitung auch ohne Anfrage bei der Schufa oder bei negativen Schufaeinträgen. Auch nach Auszahlung der beantragten Kreditsumme wird die Schufa nicht informiert. Somit hat der Eilkredit keine Auswirkungen auf bestehende oder geplante Kredite, da die Banken, genau so wenig wie der Arbeitgeber, von dem Eilkredit nichts erfahren.
Die Gewährung eines Eilkredites ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Der Eilkredit wird nur an deutsche Staatsbürger mit regelmäßigem Einkommen vergeben. Der Antragsteller muss mindestens 18, höchstens 58 Jahre alt sein. Männliche Antragsteller sollen nachweisen, dass sie Wehr- oder Zivildienst geleistet haben oder davon freigestellt wurden. Das pfändbare Nettoeinkommen ist abhängig von der Personenzahl: Bei einer Person 1070 Euro; bei zwei Personen 1470 Euro; bei drei Personen 1720 Euro; bei vier Personen 2000 Euro. Hierbei kann es im Einzelfall Abweichungen geben.
Kreditvermittler im Internet bieten oft einen günstigern Jahreszins. Bei Vergleichen ist stets auf den effektiven Jahreszins zu achten, der alle Zinsen und Gebühren beinhaltet und nur er allein vergleichbar ist! Bei einer Bank kann der effektive Jahreszins zwischen acht und zwölf Prozent betragen. Auch die Bearbeitungsgebühr ist bei den Filialbanken höher. Bei Kreditverträgen mit Filialbanken ist oft eine Kreditversicherung obligatorisch enthalten, auch wenn diese im speziellen Fall nicht zwingend nötig ist. Bei Vermittlern im Internet kann die Versicherung auf Wunsch abgelehnt werden.
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