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Privatkredit

Freitag, 2. Januar 2009 | Autor:

Der Privatkredit ist grundsätzlich keine Erfindung des letzten Jahrzehntes, er hat in diesem Zeitraum jedoch enorm an Popularität gewonnen. Die Besonderheit des Privatkredits ist dabei der Kreditgeber. Denn dieser ist beim Privatkredit keine gewerblich handelnde Bank, sondern eine Privatperson.

Damit stehen an beiden Enden des vertraglichen Rechtsverhältnis private Personen, was natürlich deutliche Auswirkungen auf die tatsächliche und rechtliche Gestaltung des Kreditverhältnisses hat. Denn zunächst verfügt der private Kreditgeber nicht über die einem gewerblichen Kreditgeber vergleichbaren Möglichkeiten der umfassenden Bonitätsprüfung. Das bedeutet insbesondere, dass eine Prüfung der Schufa Unterlagen des Kreditnehmers in der Regel unterbleiben wird.

Dies ist insbesondere für solche Kreditnehmer von Vorteil, die zwar insgesamt über ausreichend Sicherheiten verfügen, aber aufgrund eines, möglicherweise schon älteren, negativen Schufa Eintrages keinen Kredit mehr von einer Bank oder einem anderen gewerblichen Kreditgeber erhalten würde. Insofern haben die selbst für Insider oftmals schwer durchschaubaren Kreditvergabemodalitäten der Schufa sicherlich einen nicht zu unterschützenden Anteil am schnellen Popularitätszuwachs des privaten Kredits. Denn hier haben grundsätzlich alle potentiellen Kreditnehmer die Möglichkeit zur Kreditaufnahme, unabhängig von bestimmten Rasterkriterien oder ähnlichen Vergabevoraussetzungen.

Desweiteren bietet das geltende Recht mehr Spielraum zum Abschluss eines Privatkredits. Dieser wurde nach der ursprünglichen Intention vorrangig im engen Verwandtenkreis vergeben, sodass nach der gesetzgeberischen Intention eine umfassende Regelung nicht nötig war. Deshalb können private Kreditverträge grundsätzlich ohne Formerfordernis abgeschlossen werden, der Kreditvertrag bedarf demnach nicht einmal einer schriftlichen Abfassung. Indes kann grundsätzlich auch bei Verträgen unter engen Bekannten und Verwandten zu einer kurzen aber prägnanten schriftlichen Abfassung geraten werden, da andernfalls schnell Unstimmigkeiten, etwa hinsichtlich der geliehenen Summe, dem Zins oder den Tilgungsmodalitäten, entstehen können.

Ein solcher Vertrag ist schnell und einfach abgefasst. Er sollte die wichtigsten Punkte des Verhältnisses erfassen, nämlich die Beteiligten, die Summe und die Rückzahlung. Weiterhin sollte bei fehlender juristischer Vorbildung nach Möglichkeit auf eine Abfassung im Volltext verzichtet werden und der Vertragstext lieber Stichwortartig abgefasst werden. Diese Form bietet letztlich den am wenigsten streitbaren Inhalt.

Ein weiterer Vorteil des Privatkredits ist der oftmals geringere Zinssatz. Denn der private Kreditgeber kann im Gegensatz zu einer Bank bereits mit einem wesentlich günstigeren Zinssatz entsprechende Gewinne erwirtschaften, da er weder Filialnetz noch Mitarbeiter unterhalten muss.



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Thema: Privatkredit

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