Schufa
Samstag, 3. Januar 2009 | Autor: Dirk
Die Abkürzung Schufa steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Wiesbaden und sammelt Daten über das „Finanzverhalten“ der Bundesbürger. Gegründet wurde die Gesellschaft in den 50er Jahren in der Bundesrepublik aus mehreren regionalen Schufa-Gesellschaften. Eine Vorgänger-Organisation gab es aber bereits 1927. Die Schufa verfolgt das Ziel, die Vertragspartner vor Kreditrisiken zu schützen und bietet damit gleichzeitig auch den Privatpersonen, deren Daten bei der Schufa gespeichert werden, den Schutz vor Überschuldung. Vertragspartner der Schufa sind unter anderem die Banken, Versandhäuser, Telefongesellschaften und Einzelhändler.
Die bei der Schufa gespeicherten Daten werden von den Vertragsunternehmen an die Schufa gemeldet. Im Gegenzug erhalten die Unternehmen wiederum Informationen über die angefragten Kunden. Grundsätzlich müssen die Kunden einer Übermittlung und der Abfrage von Daten durch die Unternehmen mit der so genannten Schufa-Klausel in den Verträgen zustimmen. Zu den Schufa-Daten gehören unter anderem der Name und die Adresse (auch frühere Anschriften) von Personen, sowie Informationen über vorhandene Kredite, eröffnete Girokonten und ausgegebene Kreditkarten. Gespeichert werden auch Daten über Probleme im Zahlungsverhalten, darunter Konto- und Kreditmissbrauch, Insolvenzverfahren und gerichtliche Bescheide.
Die Kreditinstitute nutzen die Schufa-Daten für die Genehmigung von Krediten und von Kreditkarten. Die Informationen fließen oft in ein bankeigenes Bewertungssystem (Scoring) zur Ermittlung der Bonität ein. Sind die Schufa-Informationen negativ, lehnen viele Banken die Ausgabe von Krediten und Kreditkarten ab. Auch Handelsunternehmen, die Käufe auf Ratenbasis anbieten, genehmigen diese Kreditkäufe bei einer negativen Schufa-Auskunft nicht. Wenn Kunden dennoch einen Kredit oder eine Kreditkarte benötigen, gibt es bei einigen Banken dafür spezielle Angebote, darunter zum Beispiel den „Kredit ohne Schufa“ bzw. den „schufafreien Kredit“ oder auch „Kreditkarten ohne Schufa“, so genannte Prepaid-Kreditkarten. Bei diesen Angeboten entfällt die übliche Abfrage von Schufa-Daten.
Privatpersonen haben das Recht, sich über die bei der Schufa gespeicherten Daten zu ihrer Person zu informieren. Die Schufa bietet dafür die Möglichkeiten der schriftlichen Auskunft, aber auch der Online-Auskunft über das Internet an. Sind die gespeicherten Informationen nicht mehr relevant, beispielsweise wenn der Kredit getilgt wurde oder der gerichtliche Titel nicht mehr besteht, ist die Schufa verpflichtet, die Daten nach einer angemessenen Zeit wieder zu löschen, damit sie für künftige Kreditanträge keine negativen Kriterien mehr darstellen.
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