Baukredit
Mittwoch, 31. Dezember 2008 | Autor: Dirk Löbe
Heutzutage bietet der Baukredit seinen Kreditnehmern die Möglichkeit, in Immobilien zu investieren. Dies verschafft den Kreditnehmern nicht nur Unabhängigkeit, sondern auch ein eigenes Heim. Doch auch hier müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Baukredit an den Antragsteller vergeben wird. In erster Linie ist die Schufa- Auskunft eine wichtige Voraussetzung.
Banken und Kreditinstitute überprüfen, ob der Antragssteller in der Vergangenheit weitere Kredite in Anspruch genommen hat oder Rechnungen nicht bezahlt hat, sodass ein negativer Vermerk bei der Schufa vorzufinden ist. Dementsprechend vermittelt die Schufa zwischen Kreditgebern und -nehmern. Mit negativen Schufa- Vermerken beeinträchtigt der Antragssteller somit die Vergabe des Baukredits.
Des Weiteren setzen viele Banken den Eigenkapital des Kreditnehmers als Grundvoraussetzung. Mindestens 20 Prozent der Bau- und Erwerbskosten muss der Kreditnehmer in den Kredit finanzieren. Nur in wenigen Fällen müssen Kreditnehmer weniger als die 20 Prozent zum Baukredit beisteuern. Auch die Prozentsätze können von Bank zu Bank unterschiedlich ausfallen.
Dementsprechend ist die Vergabe eines Baukredits auch einkommensabhängig. Beim Neubau hingegen werden Eigenleistungen als Eigenkapital bezeichnet. Dieses Eigenkapital wird auch unter der Bezeichnung “Muskelhypothek” angegeben. Sollte der Kreditnehmer beispielsweise während des Neubaus 15000 Euro investieren müssen, wobei die Materialkosten sich auf 5000 Euro belaufen, werden 100000 Euro als Eigenkapital verrechnet.
Banken und Kreditinstitute setzen in vielen Fällen ein Mindesteinkommen des Kreditnehmers schon im Voraus fest. Sollte man weniger verdienen, stehen die Möglichkeiten für die Vergabe eines Kredits sehr schlecht. Somit wird ein Existenzminimum festgelegt. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben müssen dieses Minimum decken. Jedoch zählt das Arbeitslosengeld nicht zu den Einnahmen, sondern der monatliche Gehalt, Renten und Mieten. Hierbei sollte das monatliche Einkommen sowohl die monatlichen Ausgaben als auch die Baufinanzierung decken. Sollte die Bonitätsprüfung jedoch negativ ausfallen und das Einkommen die Bonität nicht gewährleisten, findet auch keine Kreditvergabe statt.
Antragsteller haben hier die Möglichkeit, durch eine Bürgschaft die Vergabe noch zu ermöglichen. Unter diesem Begriff versteht man das Einverständnis des Kreditnehmers gegenüber der Bank oder dem Kreditinstitut zur Verbindlichkeit und der Eingestehung der Verpflichtungen. Ist der Schuldner nun unfähig, die monatlichen Raten des Kredits zu bezahlen, muss der Bürge die gesamten Kreditkosten begleichen, falls er sich frühzeitig erklärt hat, gesamtschuldnerisch zu haften.
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